Rechtsprechung
   BVerfG, 04.01.2023 - 2 BvR 1851/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,234
BVerfG, 04.01.2023 - 2 BvR 1851/22 (https://dejure.org/2023,234)
BVerfG, Entscheidung vom 04.01.2023 - 2 BvR 1851/22 (https://dejure.org/2023,234)
BVerfG, Entscheidung vom 04. Januar 2023 - 2 BvR 1851/22 (https://dejure.org/2023,234)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,234) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Erlass einer einstweiligen Anordnung bei möglicher Zwangsvollstreckung zur Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 1 GG, Art 2 Abs 2 S 2 GG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 261 BGB, § 156 StGB
    Erlass einer einstweiligen Anordnung: Übermäßig restriktive Auslegung des § 261 BGB (Änderung einer eidesstattlichen Versicherung) und damit verbundener Zwang zur Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung (§ 156 StGB) kann Grundrechte aus Art 2 Abs 1 GG bzw Art 2 Abs 2 ...

  • Wolters Kluwer

    Aussetzen der Zwangsvollstreckung bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde i.R.e. einstweiligen Anordnung; Zwang zur Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung

  • rewis.io

    Erlass einer einstweiligen Anordnung: Übermäßig restriktive Auslegung des § 261 BGB (Änderung einer eidesstattlichen Versicherung) und damit verbundener Zwang zur Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung (§ 156 StGB) kann Grundrechte aus Art 2 Abs 1 GG bzw Art 2 Abs 2 ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 32 Abs. 1 ; ZPO § 888
    Aussetzen der Zwangsvollstreckung bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde i.R.e. einstweiligen Anordnung; Zwang zur Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung

  • datenbank.nwb.de

    Erlass einer einstweiligen Anordnung: Übermäßig restriktive Auslegung des § 261 BGB (Änderung einer eidesstattlichen Versicherung) und damit verbundener Zwang zur Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung (§ 156 StGB) kann Grundrechte aus Art 2 Abs 1 GG bzw Art 2 Abs 2 ...

  • WM (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung wegen möglicher Grundrechtsverletzung durch übermäßig restriktive Auslegung des § 261 BGB und damit verbundenem Zwang zur Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung.

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2023, 181
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11

    Zur Erforderlichkeit eines fachgerichtlichen Anhörungsrügeverfahrens vor Erhebung

    Auszug aus BVerfG, 04.01.2023 - 2 BvR 1851/22
    Maßgeblich für den Beginn der Frist ist die Zustellung der Entscheidung über die Anhörungsrüge, da die Anhörungsrüge nicht offensichtlich aussichtslos war (vgl. nur BVerfGE 122, 190 ; 134, 106 ).
  • BVerfG, 25.11.2008 - 1 BvR 848/07

    Entscheidung über Gegenvorstellung setzt keine neue Frist zur Einlegung einer

    Auszug aus BVerfG, 04.01.2023 - 2 BvR 1851/22
    Maßgeblich für den Beginn der Frist ist die Zustellung der Entscheidung über die Anhörungsrüge, da die Anhörungsrüge nicht offensichtlich aussichtslos war (vgl. nur BVerfGE 122, 190 ; 134, 106 ).
  • BVerfG, 17.09.1998 - 2 BvK 1/98

    Liegenschaftsmodell Schleswig-Holstein

    Auszug aus BVerfG, 04.01.2023 - 2 BvR 1851/22
    Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen abwägen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 76, 253 ; 99, 57 ; stRspr).
  • BVerfG, 28.08.1987 - 1 BvR 1048/87

    Einstweilige Anordnung betreffend Untersuchungsmaßnahmen im Bereich des Schlosses

    Auszug aus BVerfG, 04.01.2023 - 2 BvR 1851/22
    Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen abwägen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 76, 253 ; 99, 57 ; stRspr).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht